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	<title>homofaber.com &#187; Berlin</title>
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	<description>Notizen zur Kultur Technik</description>
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		<title>Twittern aus der Bundesversammlung zulässig?</title>
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		<pubDate>Fri, 22 May 2009 11:07:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>homofaber</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Eine Teilnehmerin der Bundesversammlung an diesem Sonnabend hat angekündigt, direkt aus dem Plenum von der Wahl zum Bundespräsidenten zu twittern. Dass das zulässig ist, kann man bezweifeln. Die Bundestagsabgeordnete Julia Klöckner (CDU, Kreis Bad Kreuznach) nimmt an diesem Sonnabend an der Bundesversammlung in Berlin teil, die den Bundespräsidenten oder die Bundespräsidentin wählen wird. In ihrem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eine Teilnehmerin der Bundesversammlung an diesem Sonnabend hat angekündigt, direkt aus dem Plenum von der Wahl zum Bundespräsidenten zu twittern. Dass das zulässig ist, kann man bezweifeln.</p>
<p><span id="more-466"></span>Die Bundestagsabgeordnete Julia Klöckner (CDU, Kreis Bad Kreuznach) nimmt an diesem Sonnabend an der Bundesversammlung in Berlin teil, die den Bundespräsidenten oder die Bundespräsidentin wählen wird. In ihrem Twitterstream hat sie <a href="http://twitter.com/JuliaKloeckner/statuses/1861003311" target="_blank">angekündigt</a>, am Freitag und Samstag live über die <strike>Bundestagswahl</strike> Wahl zu twittern. Vor ihr hatte auch schon @GeenSchwAnie <a href="http://twitter.com/GreenSchwAnie/status/1852324929" target="_blank">angekündigt</a>, als Ersatzfrau live aus Berlin von der Bundesversammlung zu twittern. Und es dürften noch einige Teilnehmer mehr sein, die zumindest technisch in der Lage sind, live aus der Versammlung zu twittern. Wer allerdings die Geschäftsordnung des Gremiums liest, mag bezweifeln, dass sie  das dürfen.</p>
<p>Als Geschäftsordnung dient der Bundesversammlung <a href="http://www.bundestag.de/Parlament/funktion/gesetze/go_btg/go06.html" target="_blank">die des Deutschen Bundestags</a>. Dort ist nicht explizit angegeben, wie sich die Teilnehmer der Runde zu verhalten haben – und es mag sogar pieselig erscheinen, dass die in solchen Sitzungen üblichen Nebenbeigespräche mit dem Sitznachbarn, Handytelefonate oder SMS und gar Interviews mit den Medien eine andere Qualität aufweisen als Live-Veröffentlichungen bei Twitter.</p>
<p>Den Unterschied markiert der Begriff &#8220;Zwischenbemerkung&#8221;, und zwar ganz genau die <strong>Öffentlichkeit</strong> einer Zwischenbemerkung, wie sie bei Twitter unzweifelhaft gegeben ist.</p>
<p>Doch ist unter § 27 &#8220;Worterteilung und Wortmeldung&#8221; der Geschäftsordnung klar angegeben, wie mit solchen Zwischenbemerkungen umzugehen ist:</p>
<blockquote><p>(2) Für Zwischenfragen an den Redner und für Zwischenbemerkungen in der Aussprache über einen Verhandlungsgegenstand melden sich die Mitglieder des Bundestages über die Saalmikrofone zum Wort. Zwischenfragen und Zwischenbemerkungen, die kurz und präzise sein müssen, dürfen erst gestellt werden, wenn der Redner sie auf eine entsprechende Frage des Präsidenten zuläßt. Im Anschluß an einen Debattenbeitrag kann der Präsident das Wort zu einer Zwischenbemerkung von höchstens drei Minuten erteilen; der Redner darf hierauf noch einmal antworten.</p></blockquote>
<p>Für Zwischenbemerkungen melden sich die Mitglieder also <strong>per Saalmikrofon</strong> zum Wort, und sie sind erst zulässig, wenn der Redner sie auf eine entsprechende Frage des Präsidenten zulässt.</p>
<p>Direkt während der Runde zu twittern hat eine andere Qualität als beispielsweise ein Handytelefonat oder ein Gespräch an der Kaffeebar mit dem politischen Gegner während der Versammlung. Denn die Twitterbotschaft ist in der geplanten Form öffentlich – und sie konkurriert damit mit anderen Formen der Veröffentlichung in der Bundesversammlung. Dabei kennt die Geschäftsordnung für Veröffentlichungen jedoch nur das Rederecht. In weiteren Paragraphen wird sogar explizit in Minutenlänge festgelegt, wer wie lange reden darf.</p>
<p>Nun wird in der Bundesversammlung ohnehin traditionell wenig geredet, man schreitet nach gewissen Formalitäten direkt zur fast feierlichen Abstimmung. Doch stelle man sich einmal vor, dass nicht nur eine einzelne Abgeordnete twittert, sondern gleich mehrere Gruppierungen der Versammlung. Und man stelle sich vor, dass dort nicht nur über die Größe des Augenblicks einer Wahl des Staatsoberhaupts, sondern tatsächlich konkrete Absprachen per Twitter vorgenommen werden – und die Teilnehmer sich natürlich auch untereinander followen. &#8220;Wenn ihr jetzt Gesine im zweiten Wahlgang helft, sprechen wir noch mal über das Linksbündnis zur nächsten Wahl&#8221;, könnte da beispielsweise eine SPD-Größe twittern. Ein kleiner anonymer Twitpol nebenbei gefällig, wie sich die twitternden Mitglieder der Linken unter der Erkenntnis der laufenden Abstimmung verhalten? Dass die Wahl des Bundespräsidenten &#8220;ohne Aussprache&#8221; erfolgt, würde verwässert.</p>
<p>Nur wären durch solch einem bemerkenswerten Tweet oder Twitpol dann alle jene Teilnehmer der Wahl benachteiligt, die keinen Twitteraccount haben oder ihr Handy gerade ausgeschaltet haben. Es wäre zumindest eine Verletzung der Ordnung über die Gestaltung und Dauer der Aussprache, wie sie der Ältestenrat festgelegt hat. Dort ist vom Twittern keine Rede, wohl aber davon, dass Teilnehmer während der Sitzungen abwesend sein dürfen, weil sie sich ja übers &#8220;Bundestagsfernsehen&#8221; (analog also dem Bundesversammlungsfernsehen) über den Verlauf auf dem Laufenden halten können. Und es widerspricht zudem dem Geist des § 19, wonach die Sitzung &#8220;öffentlich&#8221; zu sein hat: Für geschätzt 95 Prozent der Teilnehmer der Runde sind die Twitterbotschaften einzelner Teilnehmer nichtöffentlich.</p>
<p>Es gibt noch mehr Hinweise in der Geschäftsordnung darauf, dasss Twittern zumindest zweifelhaft ist. So taucht in §32 auf, dass auch tatsächliche oder persönliche Erklärungen &#8220;außerhalb der Tagesordnung&#8221; durch Worterteilung durch den Präsidenten möglich sind. Ansonsten spricht aus der gesamten Geschäftsordnung der Sinn der Debatte, dass sich die Teilnehmer auf sie konzentrieren sollen.</p>
<p>Julia Klöckner ist übrigens Schriftführerin in der Bundesversammlung, eine von mehreren Dutzend. Müsste sie dann nicht auch sämtliche Twitterbotschaften aller Teilnehmer als &#8220;Zwischenrufe&#8221; ins Sitzungsprotokoll aufnehmen?</p>
<p>Dass wir uns nicht missverstehen: Ich halte es für erfreulich, wenn Politiker ein Medium wie Twitter nutzen, um das direkte Gespräch mit der Bevölkerung zu suchen. Und es wird sicher auch während der Wahl bei Twitter ein neuerliches Gewitter an Botschaften rund um die Wahl geben. Man mag sogar die gestiegene Transparenz eines Gremiums befürworten. Der Zweck einer Bundesversammlung, eine ordentliche Wahl durchzuführen, wird mit direkten Tweets aus der Versammlung heraus, die in die Versammlung wieder hineinwirken, jedoch gestört. Außer das Fernsehen überträgt auch den Twitterstream.</p>
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		<title>Schnurlostelefone nicht mehr sicher: DECT geknackt</title>
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		<pubDate>Thu, 01 Jan 2009 23:20:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>homofaber</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Laptop]]></category>
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		<category><![CDATA[Chaos Communications Congress]]></category>
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		<category><![CDATA[Hacker]]></category>
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		<category><![CDATA[Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[TU Darmstadt]]></category>

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		<description><![CDATA[Sicherheitsexperten der Technischen Universität (TU) Darmstadt ist es gelungen, mit einem normalen Laptop Gespräche zu belauschen, die über Schnurlostelefone geführt wurden. Konkret knackten die Forscher das Sendeverfahren DECT, das bisher als sicher galt. Damit wird es nach bestätigten Informationen der Experten auch möglich, auf fremde Kosten zu telefonieren &#8211; und beispielsweise kostenpflichtige Rufnummern gezielt anzurufen. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_91" class="wp-caption alignright" style="width: 310px"><a href="http://www.homofaber.com/wordpress/wp-content/2009/01/sc_upload_file_sosep200729_19_1936_telefon_300dpi_1465440.jpg"><img class="size-medium wp-image-91" style="margin: 10px;" title="1936: W48 telephone" src="http://www.homofaber.com/wordpress/wp-content/2009/01/sc_upload_file_sosep200729_19_1936_telefon_300dpi_1465440-300x216.jpg" alt="" width="300" height="216" /></a><p class="wp-caption-text">1936: W48 Telefon (Siemens-Pressebild)</p></div>
<p>Sicherheitsexperten der Technischen Universität (TU) Darmstadt ist es gelungen, mit einem normalen Laptop Gespräche zu belauschen, die über Schnurlostelefone geführt wurden. Konkret knackten die Forscher das Sendeverfahren DECT, das bisher als sicher galt. Damit wird es nach bestätigten Informationen der Experten auch möglich, auf fremde Kosten zu telefonieren &#8211; und beispielsweise kostenpflichtige Rufnummern gezielt anzurufen.</p>
<p><span id="more-90"></span></p>
<p>DECT ist das weltweit am weitesten verbreitete Verfahren für Schnurlostelefone (nicht zu verwechseln mit der bei Handys eingesetzten Mobilfunktechnik). Es regelt, wie die Handgeräte ihre Verbindung zu einer im Haushalt angeschlossenen Basisstation aufnehmen. Nach Angaben der TU werden in Deutschland 30 Millionen DECT-Geräte genutzt. „Darüber hinaus kommt der Standard in Babyphonen, Notruf- und Türöffnungssystemen, in schnurlosen ec-Karten-Lesern und in Verkehrsleitsystemen zum Einsatz“, sagte einer der Forscher, Erik Tews, am Donnerstag der <a href="http://www.haz.de/769989">Hannoverschen Allgemeinen Zeitung</a>.</p>
<p>Die Experten berichteten von ihrer Entdeckung auf dem <a href="http://events.ccc.de/congress/2008/">25. Chaos Communications Congress in Berlin</a>, einem Treffen von Sicherheitsexperten aus aller Welt. Demnach reichten eine modifizierte Laptopkarte für 23 Euro und ein Linux-Laptop, um entsprechende Angriffe auszuführen. Laut Andreas Schuler, einem der Forscher, habe es gut einen Monat gedauert, die Geräte so einzustellen, dass damit die illegalen Lauschangriffe möglich wurden. Nach Angaben von Tews ist es darüber hinaus „bei bestimmten Geräten“ möglich, auf diesem Weg auf fremde Kosten zu telefonieren. In einer Großstadt wie Berlin habe er auf Anhieb rund 50 DECT-Netze in einer Straße gefunden, von denen „ein Bruchteil“ bereits mit den jetzt bekannt gewordenen Erkenntnissen knackbar sei.</p>
<p>„Selbst bei aktivierter Verschlüsselung ist es einfach, sich zum Beispiel von einem in der Nähe geparkten Auto aus in ein privates DECT-Funknetz einzuklinken“, <a href="http://www.cased.de/aktuelles.html">erklärte</a> Tews. Ein DECT-Funknetz reicht je nach örtlichen Gegebenheiten bis zu 200 Meter weit. Die Wissenschaftler konnten bei ihren Tests netzfremde Basisstationen mit Mobilteilen interner DECT-Funknetze verbinden.</p>
<p>Denselben Forschern war es bereits vor einiger Zeit als erste weltweit gelungen, eine bestimmte Verschlüsselung von Computerfunknetzen (WLANs) zu umgehen – mit der Folge, dass zahlreiche Geräte unbrauchbar wurden.</p>
<p>Zu Hilfe sei den Forschern eine Schwachstelle im DECT-Verfahren gekommen. So sind viele Schnurlostelefone durchaus in der Lage, die Gespräche zu verschlüsseln – doch genügte während der Experimente allein das Aussenden eines Signals, wonach in dem jeweiligen Funknetz Verschlüsselung nicht unterstützt werde, um die Geräte auf unverschlüsselte Kommunikation umzuschalten. Bei ihren Arbeiten nutzten die Experten frei zugängliche Informationen im Internet, darunter Unterlagen der Patentanmeldung einer Firma in Spanien.</p>
<p>Als sichere Alternative gelten nach Angaben der Darmstädter derzeit schnurgebundene Telefone. Auch Handys und öffentliche Mobilfunknetze gelten als sicher. Nachträgliche Sicherheits-Updates seien dagegen bei den meisten DECT-Geräten nicht möglich.</p>
<p><strong>Kommentar: Hellhörig gemacht</strong></p>
<p>Mal langsam: Auch nach den jüngsten Nachrichten von der Hacker-Front muss sich niemand sofort eine neue Telefonanlage samt Schnurlosgeräten zulegen. Aber möglicherweise bald. Denn seit dem Jahreswechsel ist bekannt, dass der technische Standard für Schnurlostelefone von Darmstädter Forschern geknackt werden konnte – und Telefonate damit künftig deutlich leichter belauscht werden können. Was nun aussteht, sind klare Stellungnahmen der Gerätehersteller.</p>
<p>Die Gefahr, künftig beim Telefonieren belauscht zu werden, ist ungefähr so realistisch wie die Gefahr, mittels Richtmikrofon oder Wanze von Fremden abgehört zu werden. Wer es darauf anlegt, hatte schon vorher Mittel und Wege, Gespräche zu belauschen. Nun kommt das Laptop als Angriffswaffe hinzu. Es einzusetzen ist lediglich eine Frage der kriminellen Energie und des Aufwands.</p>
<p>Noch sind die Anleitungen, die die Experten veröffentlicht haben, nicht detailliert genug, um eine Welle von Lauschangriffen auszulösen. Doch ist es lediglich eine  Frage der Zeit, bis andere die Erkenntnisse aufgreifen und weiterentwickeln. So ist durchaus zu befürchten, dass demnächst Angriffe per Laptop-Funk auf Schnurlostelefonnetze in Privathaushalten mit dem Ziel gestartet werden, um auf fremde Kosten zu telefonieren.</p>
<p>Das sollte hellhörig machen. Die Darmstädter pflegen einen offenen Umgang mit ihren Erkenntnissen, weil sie meinen, nur so die Hersteller von Telefonen zu Änderungen bewegen zu können. Wer also bei sich zu Hause oder am Arbeitsplatz Schnurlostelefone einsetzt, sollte demnächst beim Telefonhersteller nachfragen, was daraus geworden ist. Und weiterhin wachsam bleiben.</p>
<p><em>Von Marcus Schwarze</em></p>
<p><em><br />
</em><br />
<img src="http://vg03.met.vgwort.de/na/debadc2828f54d3e86891e05fb6f4f91" width="1" height="1" alt=""></p>
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